Das Ausfuhrkennzeichen ist ein internationales Überführungskennzeichen und wird auch Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen genannt. Dieses Kennzeichen ermöglicht es, ein Auto ins EU-Ausland zu exportieren. Das Zollkennzeichen hat am rechten Rand einen roten Längsbalken, in dem sich die Gültigkeitsdauer befindet. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Fahrzeug die Bundesrepublik spätestens verlassen haben, da es nach Ablauf des angegebenen Datums ohne Zulassung und Versicherungsschutz ist. Es darf dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden.
Das Ausfuhrkennzeichen wird von der KFZ-Zulassungsstelle nur für Fahrzeuge mit gültiger Prüfplakette und gültiger Versicherungspolice ausgestellt.